Zweiter Abschnitt - Benutzung der Liegeplätze
§ 9 Anweisung der Liegeplätze
§ 10 Ankern
§ 11 Auflegen von Fahrzeugen
§ 12 Festmachen und Verholen
§ 13 Maschinenprobe
§ 14 Ausbringen von Leinen, Drähten und Ketten
§ 15 Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen
§ 16 Reinhaltung des Hafens
§ 17 Verkehrsstörende Einrichtungen
§ 18 Landgänge
Stand: 31. März 1983