Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Zweiter Abschnitt - Benutzung der Liegeplätze

§ 9 Anweisung der Liegeplätze

§ 10 Ankern

§ 11 Auflegen von Fahrzeugen

§ 12 Festmachen und Verholen

§ 13 Maschinenprobe

§ 14 Ausbringen von Leinen, Drähten und Ketten

§ 15 Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen

§ 16 Reinhaltung des Hafens

§ 17 Verkehrsstörende Einrichtungen

§ 18 Landgänge

Stand: 31. März 1983