Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Fünfter Abschnitt - Sicherheitsvorschriften

§ 24 Sicherung von Dampf- und Abflussleitungen

§ 25 Sicherheitsvorschriften

§ 26 Sondervorschriften für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung

§ 27 Benutzung der Häfen durch Tankschiffe

§ 28 Übernahme flüssiger Treibstoffe

Stand: 31. März 1983