Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anordnungen vorübergehender Art

Hinweis:
Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor.

Anlage 5 Nummer 2 Binnenschifffahrtsstraßen, die mit Charterbescheinigung befahren werden dürfen
(Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023)

Anlage 6 Nummer 5 Buchstabe a Anforderungen an Fahrzeuge, die mit Charterbescheinigung geführt werden dürfen
(Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023)

Stand: 01. Januar 2022