Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
§ 1.02 Schiffsführer
§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße
§ 1.07 Anforderungen an die Beladung und freie Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09 Besetzung des Ruders
§ 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen
§ 1.11 Mitführen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
§ 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen
§ 1.14 Beschädigung der Wasserstraßen oder von Anlagen
§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße
§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen
§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19 Besondere Anweisungen
§ 1.20 Überwachung
§ 1.21 Sondertransporte
§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art
§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
§ 1.24 Sonderregelung für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge
§ 1.25 Laden, Löschen und Leichtern
§ 1.26 Fahrgeschwindigkeit
§ 1.27 Verbände
§ 1.28 Abweichungen von dieser Verordnung für ein Fahrzeug, bei dem Aufgaben der Navigation ferngesteuert wahrgenommen werden
Stand: 01. Mai 2024