Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 3 - Benutzung der Liegeplätze

§ 9 Anweisung der Liegeplätze

§ 10 Ankern

§ 11 Auflegen von Fahrzeugen

§ 12 Festmachen von Fahrzeugen

§ 13 Maschinenprobe

§ 14 Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen

§ 15 Haupt- und Hilfsmaschinen

§ 16 Verkehrsstörende Einrichtungen

§ 17 Landgänge

Stand: 18. Januar 2017