Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord

Die von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord erlassenen Bekanntmachungen zur SeeSchStrO enthalten ergänzende örtliche oder sachliche Merkmale, die die allgemeinen Verkehrsvorschriften ausfüllen, und zwar in den Fällen, in denen eine Konkretisierung vom Verordnungsgeber durch Bezugnahme auf bekannt gemachte Ergänzungen für nötig erachtet wird, weil diese häufigen Änderungen unterliegen.

§ 42 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 6 Zulassung zum Befahren des Nord-Ostsee-Kanals
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 23)

§ 42 Absatz 4 Verwendung automatischer Steuer- oder Kabelfernbedienungsanlagen auf dem Nord-Ostsee-Kanal
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 24)

§ 42 Absatz 5 Annahme von Steurern auf dem Nord-Ostsee-Kanal
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 25)

§ 43 Absatz 1 Unterlagen für das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 26)

§ 47 Absatz 2 Satz 2 Verbot des Einlaufens in die Neuen (Großen) Schleusen und die Alten (Kleinen) Schleusen Brunsbüttel und des Auslaufens
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 27)

§ 50 Absatz 2 Tagfahrzeiten für den Nord-Ostsee-Kanal
(GDWS Außenstelle Nord Nummer 28)

Stand: 01. Februar 2014