Fünfter Abschnitt - Sicherheitsvorschriften
§ 24 Sicherung von Dampf- und Abflussleitungen
§ 25 Sicherheitsvorschriften
§ 26 Sondervorschriften für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
§ 27 Benutzung der Häfen durch Tankschiffe
§ 28 Übernahme flüssiger Treibstoffe
Stand: 31. März 1983