Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 8 - Sonderregelungen zu einzelnen Bestimmungen des Ersten Teils

§ 8.01 Begriffsbestimmungen (§ 1.01)

§ 8.02 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord (§ 1.03)

§ 8.02a Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord (§§ 1.02 und 1.03)

§ 8.03 Besetzung des Ruders (§ 1.09)

§ 8.04 Schiffsurkunden (§ 1.10)

§ 8.05 Anordnungen vorübergehender Art (§ 1.22)

§ 8.06 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge (§ 2.01)

§ 8.07 Tiefgangsanzeiger (§ 2.04)

§ 8.08 Nachtbezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt (§ 3.13)

§ 8.08a Bezeichnung und Fahrregeln von Mehrzweckfahrzeugen der Bundeswehr

§ 8.09 Zusätzliche Bezeichnung bei Beförderung gefährlicher Güter

§ 8.10 Nachtbezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen (§ 3.20)

§ 8.11 Nachtbezeichnung stillliegender Schwimmkörper (§ 3.25)

§ 8.12 Bezeichnung der Feuerlöschfahrzeuge (§ 3.45)

§ 8.13 Verbotene Schallzeichen (§ 4.03)

§ 8.14 Wache und Aufsicht (§ 7.08)

§ 8.15 Bleib-weg-Signal

Ergänzung des Kapitels 8 um eine Definition der Radarfahrt

Ergänzung des Kapitels 8 um Vorschriften zum Gewässerschutz und zur Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen

Stand: 01. Juni 2012